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FG Hamburg 09.05.2019 2 K 342/17, NWB 45/2019 S. 3268

Einkommensteuer | Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied übt eine gewerbliche Tätigkeit aus

Ein staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied übt laut keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus. Es besteht keine Ähnlichkeit zu einem der Katalogberufe des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG.