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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 1127/18 E

Gesetze: EStG § 2 Abs. 6; EStG § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchst. d; EStG § 31 S. 1; EStG § 31 S. 4; EStG § 32 Abs. 6; EStG § 34c Abs. 1; EStG § 34g; EStG § 35a

Kinderfreibetrag: Günstigerprüfung nach § 31 EStG – Berücksichtigung der Steuerermäßigungen nach §§ 34c, 34g, 35a EStG

Leitsatz

Bei der Günstigerprüfung nach § 31 EStG ist die Minderung der tariflichen Steuer um die Steuerermäßigungen nach § 34c EStG, § 34g EStG und § 35a EStG nicht zu berücksichtigen

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EStB 2020 S. 33 Nr. 1
SAAAH-34156

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