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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 3 K 3307/16 F EFG 2019 S. 1673 Nr. 20

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 Satz 1; EStG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a; EStG § 7 Abs. 4 Satz 2; EStDV § 11c Abs. 1 Satz 1; ImmoWertV § 6 Abs. 6

Gebäude-AfA: Anwendung der Sachwertrichtlinie zur Ermittlung einer kürzeren Restnutzungsdauer – Erforderlichkeit eines Bausubstanzgutachtens

Leitsatz

  1. Die Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude unter Berücksichtigung von Modernisierungen gemäß Anlage 4 der Sachwertrichtlinie ist ein geeignetes Verfahren zur Ermittlung der kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes im Rahmen der AfA-Bemessung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.

  2. Eines Bausubstanzgutachtens bedarf es hierfür nicht.

  3. Das Verfahren zur Ermittlung des Abnutzungsvorrats von Baustoffen (ERAB) stellt kein sachgerechteres Verfahren für die Ermittlung der Nutzungsdauer eines Gebäudes i.S.d. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2020 S. 497 Nr. 9
BBK-Kurznachricht Nr. 24/2019 S. 1152
DStR 2019 S. 6 Nr. 48
DStRE 2019 S. 1507 Nr. 24
DStZ 2019 S. 772 Nr. 21
EFG 2019 S. 1673 Nr. 20
EStB 2020 S. 32 Nr. 1
GStB 2020 S. 57 Nr. 2
KÖSDI 2019 S. 21513 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2020 S. 318
DAAAH-34161

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