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NWB Nr. 47 vom

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Annette Mohaupt

Am hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung beschlossen. Mit der Zustimmung des Bundesrats, die am erfolgen könnte, wäre der Weg frei, auch in Deutschland Forschung und Entwicklung durch eine steuerliche Förderung zu unterstützen. Die steuerliche Förderung, die als Ergänzung zur bewährten Projektförderung etabliert wird, wird für FuE-Vorhaben greifen, mit denen ab dem begonnen wird. Das Gesetz weicht jedoch in einigen – auch wesentlichen – Teilen vom Regierungsentwurf (s. dazu Mohaupt, NWB 25/2019 S. 1809) ab.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Beihilfekonforme Ausgestaltung

Die [i]Auftragsforschung möglichsteuerliche Förderung von FuE wird – entgegen der bisherigen Ansicht – als Beihilfe angesehen und daher auf beihilferechtlich sichere Grundlagen gestellt. Hierfür wurden die Voraussetzungen durch Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung geschaffen. Die Anwendung beihilferechtlicher Vorgaben hat zwar an der grundsätzlichen Konzeption nichts geändert, jedoch zu zwei – nicht unwesentlichen – Änderungen geführt:

  • Förderung der Auftragsforschung beim Auftr...