Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 4 vom Seite 233 Fach 19 Seite 2825

Das neue Schuldrecht ab 1. 1. 2002

von Professor Dr. Ulrich Loewenheim, Frankfurt/M.

Literaturverzeichnis: Bundestagsdrucksache 14/6040 (Gesetzentwurf mit amtlicher Begründung); Bundestagsdrucksache 14/7052 (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses); Däubler-Gmelin, Die Entscheidung für die sog. Große Lösung bei der Schuldrechtsreform, NJW 2001 S. 2281; Däubler, Neues Schuldrecht - ein erster Überblick NJW 2001 S. 3729.

Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind solche des BGB; soweit sie nicht durch ”a. F.” (alte Fassung) besonders gekennzeichnet sind, handelt es sich um die neue Fassung.

I. Einführung

Am ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts v. (BGBl 2001 I S. 3138) in Kraft getreten. Es hat im Bereich des Schuldrechts des BGB zahlreiche Änderungen gebracht, die für die Praxis von großer Bedeutung sind. Dieser Beitrag soll eine Übersicht über die neuen Regelungen bieten. Einzelheiten des neuen Schuldrechts werden in einer Reihe späterer Beiträge behandelt.

Anlass für in die Neuregelung war der Erlass Europäischer Richtlinien, die bis zum Ende des Jahres 2001 in deutsches Recht umgesetzt werden mussten, und zwar die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (Richtlinie 1999/44/EG v. zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter), die E-...