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BFH  - X R 19/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 1 S 2 Buchst a, EStG § 2 Abs 1 Nr 2

Rechtsfrage

Abgrenzung zwischen gewerblichen Einkünften und wiederkehrenden Bezügen i.S. des § 22 EStG bei einem Berufssportler:

Handelt es sich bei --nachträglich, als Leistungsprämie gezahlten-- Zuwendungen der gemeinnützigen „Stiftung Deutsche Sporthilfe“ an einen Sportler, der zwar dem Bundeskader eines Spitzenverbandes angehört, aber seine Haupteinnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, um nicht zu besteuernde wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe a EStG?

Sind die Sportförder-Zahlungen der Stiftung vergleichbar mit jenen, die ein Sportler von privaten Sponsoren im Rahmen von Werbe- bzw. Ausrüsterverträgen erhält (gewerblicher Profisportler)?

Gewerbliche Einkünfte; Sport; Sportler; Wiederkehrende Bezüge

Fundstelle(n):
BFH/PR 2022 S. 341 Nr. 12
FR 2022 S. 1132 Nr. 24
PAAAH-35411

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