Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 27 vom Fach 20 Seite 433

Bekämpfung der Produktpiraterie

von RA WP StB Dr. Joachim Ekrutt und Claudine Krüger, Hamburg

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

I. Problemstellung

Am ist das Gesetz zur Stärkung des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG) in Kraft getreten. Unter Produktpiraterie versteht man die gewerbsmäßige Herstellung von möglichst perfekten, namensgleichen Kopien eines bekannten Produktes. Die Produktpiraten nutzen so für sich den guten Ruf etablierter Hersteller. Ihre Produkte erreichen allerdings nur selten die Qualität des Originals. Am stärksten betroffen ist die Luxusgüterindustrie. Viele Kunden zögern nicht lange beim Kauf falscher Lacoste-Hemden, unechter Cartier-Uhren oder zusammengebastelter Louis Vuitton-Koffer, weil die Kopien wesentlich preisgünstiger angeboten werden. Diese Käufer legen Wert auf den Besitz dieser Prestigeobjekte und nicht auf die Qualität der Produkte. Gravierender und auch folgenreicher sind Fälschungen von Medikamenten. Die Spanne reicht dort von gefälschten Krebsmedikamenten, nachgeahmten aber wirkungslosen Arzneimitteln für Diabetiker bis hin zur Antibaby-Pille aus Stärkemehl und Tapioka. Dieses Nachahmen schadet den Originalherstellern. Sie verlieren Absatzmärkte im In- und Au...