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BFH 03.07.2019 VI R 37/16, NWB 49/2019 S. 3534

Lohnsteuer | Zur Steuerfreiheit von Zinsvergünstigungen aus einem Arbeitgeberdarlehen sowie Anfechtung von Lohnsteuer-Haftungsbescheiden durch den Arbeitnehmer

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Handwerkskammer führt als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen öffentlichen Haushalt i. S. des § 3 Nr. 58 EStG. (2) Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 58 EStG kann nur gewährt werden, wenn die Einkommensgrenzen des im Einzelfall einschlägigen Wohnraumförderungsgesetzes oder des Landesgesetzes zur Wohnraumförderung eingehalten sind.

Einordnung:

Verfahrensrechtlich klärt das Urteil einige Fragen im Zusammenhang mit der Anfechtung von Lohnsteuer-Haftungsbescheiden durch den Arbeitnehmer; materiell-rechtlich konkretisiert der BFH die Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 58 EStG.

Sachverhalt:

Die Handwerkskammer M hatte ihren Arbeitnehmern, darunter auch dem Kläger und seiner Frau, einen zinsgünstigen K...