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BMF 20.11.2019 IV C 6 - S 2246/19/10001, NWB 49/2019 S. 3535

Einkommensteuer | Einordnung der Einkünfte aus der Tätigkeit im Rahmen eines Heil- oder Heilhilfsberufs

In seinem Schreiben v.  definiert das BMF, wann ein Heil- oder Heilhilfsberuf vorliegt und unter welchen Voraussetzungen es sich um einen Katalogberuf bzw. einen den Katalogberufen ähnlichen Beruf handelt. Dazu werden u. a. explizit Berufsgruppen aufgelistet, die eine freiberufliche Tätigkeit ausführen.