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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 06 | Bilanzierung: Keine Erfassung von Sonderbetriebsausgaben im Folgejahr

Sonderbetriebsausgaben, die im Jahr ihrer Entstehung und Bezahlung nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden, können nicht in einem Folgejahr gewinnmindernd erfasst werden. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des BFH auch dann, wenn die Ausgaben aus Privatmitteln im Wege einer Einlage bezahlt wurden. Die Einlage kann nicht im Wege des so genannten formellen Bilanzenzusammenhangs nachgeholt werden.

Sonderbetriebsausgaben, die im Jahr ihrer Entstehung und Bezahlung nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden, können nicht in einem Folgejahr erfasst werden. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Ausgaben aus privaten Mitteln bezahlt wurden. Die Einlage kann nicht im Wege des sog. formellen Bilanzenzusammenhangs nachgeholt werden.

Der Hintergrund ist Ihnen vertraut: Gesellschafter einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft können Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung entstehen, als Sonderbetriebsausgaben gewinnmindernd geltend machen. Der Aufwand wird in der Sonderbetriebsgewinn- und verlustrechnung berücksichtigt und mindert das Kapital in der Sonderbilanz des Gesel...