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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 17 | Vorweggenommene Erbfolge: Steuerliche Folgen bei Grundstücksübertragungen gegen Leibrenten

Seit 2008 sind Leibrenten im Zusammenhang mit der Übertragung einer vermieteten Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nicht mehr zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Der BFH muss demnächst klären, ob eine nicht begünstigte Übertragung – losgelöst von der Versagung des Sonderausgabenabzugs – als unentgeltlich oder aber als teilentgeltlich anzusehen ist. Laut FG Bremen sind die Rentenzahlungen dem privaten Bereich zuzuordnen.

Bei dem ersten schwebenden Prozess, den wir ausgewählt haben, geht es um Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen. Und zwar konkret um solche Versorgungsleistungen, bei denen ein Sonderausgabenabzug nicht möglich ist.

Der Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen ist – wie Sie wissen – durch das Jahressteuergesetz 2008 eingeschränkt worden. Mit Wirkung ab 2008 ist ein Abzug als Sonderausgaben nur noch bei der Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände zugelassen, die im Gesetz genau benannt sind. Insbesondere Leibrenten im Zusammenhang mit der Übertragung einer vermieteten Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sind nicht mehr zum Sonderau...