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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 87

Einkommensteuer: Zur Qualifizierung der Tätigkeit eines Prüfingenieurs

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer

, NWB CAAAH-28617

Leitsätze

  1. Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, üben eine freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 EStG aus.

  2. Der Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs steht die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte nicht entgegen, wenn er weiterhin leitend und eigenverantwortlich i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig ist. An einer eigenverantwortlichen Tätigkeit fehlt es jedoch, wenn angestellte Prüfingenieure eigenständig Hauptuntersuchungen durchführen und dabei lediglich stichprobenartig überwacht werden.

Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GbR, die auf dem Gebiet der Erstellung von Beweissicherungsgutachten und der Bewertung von Kfz tätig ist. Sie führt Hauptuntersuchungen sowie Abgasuntersuchungen durch und erbringt weitere Prüftätigkeiten. Neben den Gesellschaftern A und B, die beide Diplom-Ingenieure und Prüfingenieure sind, beschäftigt sie drei weitere Prüfingenieure. Die Klägerin ist Mitglied in der Prüforganisation KÜS (Kraftfahrzeugüberwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger).

Die Klägerin erklärte für das Streitjahr 2009 Einkünfte aus selbständiger Tätig...