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NWB Nr. 50 vom Seite 3660

Aus der Steuerrechtsprechung und Verwaltungspraxis im Jahr 2019

Klaus Korn und Dr. Martin Strahl

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3674Nachfolgend wird auf eine Auswahl interessanter und praxisrelevanter Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen hingewiesen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

  • Gewinnausschüttungen an den Veräußerer von GmbH-Anteilen können unter bestimmten Voraussetzungen auch dann noch ihm steuerlich zuzurechnen sein, wenn sie erst nach Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen beschlossen werden.

  • Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die Einzelunternehmen fördern, können auch dann notwendiges Betriebsvermögen sein, wenn die Gesellschaften erhebliche eigengeschäftliche Tätigkeiten entfalten.

  • Selbst sehr geringfügige Beteiligungen an gewerblichen Mitunternehmerschaften führen bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften zur gewerblichen Abfärbewirkung, jedoch nicht zur Gewerbesteuerpflicht.

  • Der VI. Senat des BFH hält daran fest, dass unentgeltliche Übertragungen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben unter Nießbrauchvorbehalt unter das Buchwertfortführungsgebot nach § 6 Abs. 3 EStG fallen.

  • Bei Wegfall der personellen Verflechtung einer Betriebsaufspaltung ist die Gewinnrealisierung vermeidbar, wenn sich dahinter eine Betriebsve...