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NWB Nr. 50 vom Seite 3736

Fallstricke der Groß- und Kleinschreibung

© treenabeena – stock.adobe.comLaut Schreiben des Finanzamts hat die Mandantin dieses dazu berechtigt, die offenen Beträge vom Konto der Steuerberaterin einzuziehen. Eigentlich sehr clever. Nur doof, dass sie nun mit dem Ausschluss von der Teilnahme am Einzugsverfahren rechnen muss, da Rücklastschriften verursacht sind.

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