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NWB Nr. 5 vom Seite 269 Fach 23 Seite 331

Das Grundstücksverkehrsgesetz

von Dr. Rudolf Hessler, Hannover

I. Einleitung

Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke bedarf in Deutschland seit 1918 einer staatlichen Genehmigung. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in den einzelnen Besatzungszonen unterschiedliches Recht. In der Bundesrepublik wurde schließlich 1961 das Grundstücksverkehrsgesetz erlassen. Die volle Bezeichnung des Gesetzes lautet „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe„. In seinem ersten Abschnitt enthält es Regelungen zur Genehmigung rechtsgeschäftlicher Veräußerungen und in seinem zweiten Regelungen über die gerichtliche Zuweisung eines Betriebes, der einer durch gesetzliche Erbfolge entstandenen Erbengemeinschaft gehört. Dieses Zuweisungsverfahren wurde bereits in dem Beitrag zum landwirtschaftlichen Erbrecht in NWB F. 23 S. 317, 322 behandelt, so daß hier lediglich der erste Abschnitt dargestellt wird. Das Gesetz gilt gem. Art. 8 des Einigungsvertrages seit dem auch in den neuen Bundesländern. Das Grundstücksverkehrsgesetz darf nicht mit der dort geltenden Grundstücksverkehrsordnung (GVO) verwechselt werden. Diese hat die Sicherung von Rückerstattu...