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NWB 50/2019 S. 3671

Geldwäsche | Neue Geldwäschevorschriften

Der Bundesrat hat am den vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt. Sie verpflichten Makler und Notare bei Mietverträgen ab einer Monatsmiete von 10.000 € zu einer Meldung wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Im Handel mit Edelmetallen sinkt die Grenze für Verdachtsmeldungen auf 2.000 €. Außerdem weitet das Gesetz die Meldepflichten für Kunsthändler auf Vermittler, Lageristen und Auktionshäuser aus. [i]Geißler, Geldwäsche, infoCenter, NWB HAAAB-36687 Das Transparenzregister ist künftig öffentlich einsehbar. Bei Unstimmigkeiten im Register gilt eine Meldepflicht. Vereinheitlicht werden zudem die Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern. Das Gesetz verpflichtet darüber hinaus große Digitalunternehmen, Zahlungsdiensten den Zugang zur NFC-Schnittstelle zu ...