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BFH 26.09.2019 V R 27/19 (V R 1/17), StuB 23/2019 S. 936

Umsatzsteuer | Bemessung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Liefert der Unternehmer Gegenstände, für die er den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG nicht in Anspruch nehmen konnte, sind diese Lieferungen in die Bemessung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 i. V. mit § 4 Nr. 28 UStG nicht einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen erst durch die Veräußerungstätigkeit entsteht (Bezug: § 4 Nr. 28, § 15 Abs. 1a, § 19 Abs. 3 UStG; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, § 12 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird für Umsätze i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG die geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahres 17.500 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Gesamtumsatz ist nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UStG die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG abzüglich der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. i, Nr. 9 Buchst. b und Nr. 11 bis 28 UStG steuerfrei sind. Steuerfrei nach § 4 Nr. 28 UStG sind die Lieferun...