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NWB Nr. 34 vom Seite 2683 Fach 24 Seite 1849

Zehn Jahre Bundesberggesetz

von Dr. Herbert Weller, Bad Honnef

I. Allgemeines

Vor zehn Jahren, am , ist das Bundesberggesetz (BBergG) in Kraft getreten. Es wurde aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Nr. 11 GG erlassen und hat die vorher geltenden Berggesetze der Länder ersetzt, deren Ursprung großenteils noch im vorigen Jahrhundert lag. Das BBergG ist als Kodifizierung des deutschen Bergrechts zu betrachten, so daß kein Raum mehr für eine landesgesetzliche Ergänzung oder Vervollständigung in bezug auf den gleichen gegenständlichen Bereich bleibt. Unter dem Begriff ”Bergrecht” versteht man spezielle Regelungen für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen sowie damit zusammenhängende oder verwandte Tätigkeiten.

Zweck des BBergG ist es gem. § 1, zur Sicherung der Rohstoffversorgung das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen unter Berücksichtigung ihrer Standortgebundenheit und des Lagerstättenschutzes bei sparsamem Umgang mit Grund und Boden zu ordnen und zu fördern, die Sicherheit der im Bergbau Beschäftigten zu gewährleisten, die Vorsorge gegen bergbauliche Einwirkungen auf die Erdoberfläche zu verstärken und den Ausgleich unvermeidbarer Schäden zu verbessern.

Das BBergG ...