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BFH 22.08.2019 V R 47/17, BBK 2/2020 S. 56

Umsatzsteuer | Entgelt für Klagerücknahme umsatzsteuerpflichtig

Der Umsatzsteuer unterliegt eine Entschädigung der Deutschen Bahn an einen Unternehmer, die dafür gezahlt wird, dass der Unternehmer seine Klage gegen einen zugunsten der Deutschen Bahn ergangenen Planfeststellungsbeschluss zurücknimmt: Denn die Entschädigung wird als Gegenleistung für die Klagerücknahme und damit für eine Leistung gezahlt. Die Umsatzsteuer entsteht im Zeitpunkt der Klagerücknahme; das folgt aus den Grundsätzen der Sollversteuerung.

Eine [i]EuGH-Grundsätze zur Entstehung bei Teilleistungen Anwendung der vom EuGH entwickelten Grundsätze zur Entstehung der Umsatzsteuer bei Teilleistungen kommt in einem solchen Fall nur in Betracht, wenn sich der Unternehmer auf die europarechtliche Regelung zur Besteuerung von Teilleistungen beruft; die deutsche Regelung zu Teilleistungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG ist nicht anwendbar, da sie europar...