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NWB Nr. 15 vom Seite 1093 Fach 24 Seite 2277

Das Erbbaurecht

von Notar a. D. Justizrat Prof. Dr. Hans-Armin Weirich, Ingelheim

I. Die wirtschaftliche Bedeutung des Erbbaurechts

Das Erbbaurecht als Sonderform des Eigentums an Bauwerken hat in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es ermöglicht dem Grundstückseigentümer, der nicht selbst bauen will, sein Grundstück finanziell zu verwerten, ohne es zu veräußern. Dadurch bleiben ihm die Substanz und der Wertzuwachs seines Grundstücks erhalten. Für die Dauer des Erbbaurechts erhält er mit dem Erbbauzins ein laufendes Einkommen ohne unmittelbare wirtschaftliche Aktivität, und nach Beendigung des Erbbaurechts gewinnt er die volle Nutzung seines Grundstücks zurück. Für den Bauwilligen bietet das Erbbaurecht den Vorteil, dass er - i. d. R. - kein Kapital für den Erwerb des Grundstücks aufzubringen braucht, sondern nur ein relativ niedriges Nutzungsentgelt, das ihm für lange Zeit - meist 99 Jahre - das Nutzungsrecht am Grundstück und das Eigentum an dem Bauwerk verschafft.

II. Begriff und Inhalt des Erbbaurechts

1. Rechtsinhalt

Durch das Erbbaurecht erlangt der Erbbauberechtigte das Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein bereits bestehendes oder noch zu errichtendes Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Das Bauwerk ist ni...