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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 8 K 8045/19

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 S. 2, GewStG § 9 Nr. 1 S. 4, GewStG § 2 Abs. 2 S. 1, GewStDV § 8

Erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht bei Fernwärmeversorgung auch fremder Grundstücke durch ein ansonsten grundstücksverwaltendes Unternehmen

Leitsatz

1. Versorgt die Steuerpflichtige von einer sich auf ihrem Grundstück befindlichen Übergabe-/Verteilerstation aus nicht nur eigene Grundstücke, sondern auch angrenzende Grundstücke eines anderen Eigentümers mit Fernwärme, stellt zwar nicht die Versorgung der eigenen, dafür aber die Versorgung fremder Grundstücke mit Fernwärme eine zur Nichtanwendbarkeit der erweiterten Gewerbeertragskürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG führende gewerbliche und keine vermögensverwaltende Tätigkeit dar. Die Fernwärmeversorgung fremder Grundstücke ist weder eine unschädliche Sonderleistung, die als wirtschaftlich sinnvoll gestaltete eigene Grundstücksverwaltung und -nutzung angesehen werden kann, noch erfüllt sie den Tatbestand der Betreuung von Wohnungsbauten im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.

2. Durch die Versorgung fremder Nachbargrundstücke wird keine gewerbliche Gesamttätigkeit der Steuerpflichtigen begründet, wenn die Versorgung der fremden Gebäude nicht unlösbar mit der Versorgung der eigenen Gebäude verbunden ist. Die Annahme einer gemischten Tätigkeit aus Vermietung und Fernwärmeversorgung scheidet daher aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2020 S. 155 Nr. 5
KÖSDI 2020 S. 21550 Nr. 1
VAAAH-37872

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