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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 25 | Handwerkerleistungen: Steuerermäßigung umfasst auch Aufwendungen für statische Berechnungen

Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung umfasst die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Baden-Württemberg auch die Aufwendungen für eine statische Berechnung, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich ist. Das FG Baden-Württemberg ging dabei davon aus, dass die Leistung des Statikers im Haushalt erbracht wurde. Entscheidend sei, dass die Leistung dem Eigenheim zugutekomme.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Mich jedenfalls nervt das Klein-Klein bei der Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Von Entscheidungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind aber nun einmal sehr viele Mandanten betroffen. Daher darf der Hinweis auf ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG Baden-Württemberg nicht fehlen.

Das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums enthält als Anlage bekanntlich eine ellenlange Aufzählung von begünstigten und nicht begünstigten Leistungen. Wird ein Statiker beauftragt, soll demnach die Steuerermäßigung nicht beansprucht werden können.

Dem hat jetzt erfreulicherweise das FG Baden-Württemberg widersprochen. Der Steuerbonus ist danach zu gewähren, ...