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NWB Nr. 46 vom Fach 26 Seite 2243

Rechtsfragen der Weihnachtsgratifikation

von Ministerialrat Dr. Hans-Theo Brecht, Bonn

Die betrieblichen Sozialleistungen stellen im heutigen Arbeitsleben einen wichtigen Bestandteil der Einkünfte der Arbeitnehmer (AN) aus ihrem Arbeitsverhältnis dar. Als zusätzliche Leistungen neben dem vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelt sind sie in ihrem sozialpolitischen Wert durchaus umstritten. Gegen sie wird eingewandt, sie stünden einer wünschenswerten Mobilität der AN insbesondere dann entgegen, wenn sie als betriebliche oder einzelvertragliche Leistungen und nicht in einem branchenweiten Tarifvertrag vereinbart seien. Außerdem begegnen die mit diesen Leistungen verbundenen besonderen Zweckbindungen insofern Bedenken, als durch sie im Wege des finanziellen Anreizes ein über das wie auch immer zu bestimmende Normalmaß hinausgehendes Leistungsverhalten erreicht werden soll.

Die wohl häufigste Form der betrieblichen Sozialleistung stellt die Weihnachtsgratifikation dar. Hierfür hat die Rspr. die wichtigsten Grundsätze entwickelt und diese auch für andere Gratifikationsformen anwendbar erklärt (BAG BB 1973 S. 663).

I. Rechtscharakter der Weihnachtsgratifikation

Ihrem Ursprung nach ist die Weihnachtsgratifikation (WG) eine vom Arbeitgeber (AG) zusät...