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NWB EV 1/2020 S. 31

Erbschaftsteuer – Keine analoge Anwendung der §§ 13a und 13b ErbStG auf im Privatvermögen des Erblassers gehaltenen Mietwohnbestand (BFH)

Dr. Björn Demuth*

Der BFH hatte im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde über das Urteil des FG Hamburg über eine interessante Frage zu befinden: Wann und unter welchen Voraussetzungen kann zugunsten eines Steuerpflichtigen eine Steuervorschrift analog angewendet werden?

Sachverhalt
Vorliegend ging es um das schon mehrfach auf den Prüfstand des BVerfG gestellte Erbschaftsteuerrecht. Gerügt wurde die Ungleichbehandlung von Mietwohngebäuden im Betriebsvermögen, die unter die Vergünstigungsnormen der §§ 13a, 13b ErbStG fallen und somit sogar gänzlich von der Erbschaftsteuer befreit werden können, und dem bloß 10 % betragenden Bewertungsabschlag als Vergünstigung für Mietwohneigentum im Privatvermögen. Anstatt aber die Verfassungswidrigkeit des neuen Erbschaftsteuergesetzes anzuprangern, so...