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NWB EV 1/2020 S. 32

Erbschaftsteuer – Auszahlungen aus einer liechtensteinischen Familienstiftung (FG)

Auszahlungen aus einer liechtensteinischen Familienstiftung stellen keinen erbschaftsteuerpflichtigen Vorgang i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar, wenn weder ein Erwerb durch Erbanfall i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG noch ein Vermögensvorteil aufgrund eines Vertrages des Erblassers zugunsten Dritter nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gegeben ist. Das Vermögen einer nach liechtensteinischem Recht gegründeten Stiftung geht durch Erbanfall nicht auf die Begünstigten über, sofern die Rechtsfähigkeit der Stiftung nicht ausnahmsweise unter Durchbrechung des Trennungsprinzips wegen umfangreicher Herrschaftsbefugnisse und Missbrauchsabsicht des Stifters S. 33oder nach den Grundsätzen des ordre public außer Acht gelassen werden kann. Auszahlungen aus einer liechtensteinischen Familienstiftung können zwar ggf. als Schenkungen i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG besteuert werden. Der Stichtag für di...