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NWB Nr. 1 vom

Schutz der Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers in der Insolvenz der Gesellschaft

Dr. Rüdiger Werner

Versorgungszusagen sind als Grundstock der Altersversorgung für den Fremd- und den Gesellschafter-Geschäftsführer von erheblicher Bedeutung. Wird die Gesellschaft insolvent, entsteht aber für den Gesellschafter-Geschäftsführer ein doppeltes Problem: Er verliert sein in der Gesellschaft steckendes Vermögen und seine Altersversorgung. Allerdings sind Versorgungszusagen für eine bestimmte Gruppe von Gesellschafter-Geschäftsführern durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geschützt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Anwendbarkeit des BetrAVG auf GmbH-Geschäftsführer

[i]Insolvenzsicherung zugunsten von GeschäftsführernIn einem vom , NWB BAAAH-34380) entschiedenen Fall ging es um die Frage, inwieweit die zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegebene Direktzusage in der Insolvenz der GmbH durch die Insolvenzsicherung (vgl. §§ 7 ff. BetrAVG) geschützt waren. Dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG nach gelten die §§ 116 BetrAVG auch für den GmbH-Geschäftsführer.

Insolvenzschutz nach dem BetrAVG (allenfalls) für Minderheitsgesellschafter

[i]Sogar kein Schutz für zur Hälfte beteiligte GeschäftsführerNach der Rechtsprechung ist § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG allerdings einschränkend auszulegen. Grds. fallen danach Versorgungszusagen nicht unter den Schutz des BetrAVG, die Geschäftsführern erteilt wurden, die sämtl...