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PiR Nr. 1 vom Seite 28

EURIBOR, gleiches Etikett aber anderer Inhalt

Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Die Anpassung des House of IFRS als Konsequenz der Ablösung der bislang (noch) geltenden Referenzzinssätze (IBOR-Reform) stellt die einzige Änderung des Regelwerks in 2019 dar. Abgeschlossen hat der IASB die Adressierung von Anwendungsfragen, die sich in der Übergangsphase (pre-replacement), insbesondere für die Fortführung und Abbildung von hedge accounting-Beziehungen ergeben. Im Ergebnis können als Folge zeitlich begrenzter Erleichterungen bestehende Sicherungszusammenhänge fortgeführt werden, also nicht durch einen Wechsel der Referenzzinssätze betroffen sein. Die bislang am (Finanz-)Markt genutzten Referenzzinssätze sind allerdings in unterschiedlichem Ausmaß von der Reform betroffen.

Der bislang von der Europäischen Zentralbank berechnete Euro OverNight Index Average (EONIA) entspricht seit dem der Euro Short-Term Rate (€STR), die auf der Geldmarktstatistik des Eurosystems beruht, zuzüglich eines Aufschlags von 0,085 % (= 8,5 Basispunkte) und wird künftig, nach Ablauf einer Übergangsphase entfallen. Trotz der globalen Bedeutung als Referenzzinssatz wird die London Interbank Offered Rate (LIBOR) mit Ablauf des J...

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