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BFH 13.08.2019 III B 2/19, StuB 1/2020 S. 36

Kraftfahrzeugsteuer | Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten

Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für davon betroffene Fahrzeuge keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Nr. 1, § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG).

Praxishinweise

Der Kläger hatte argumentiert, durch die von einigen Städten und Gemeinden seit 2018 verhängten Fahrverbote werde er in der Nutzung seines Dieselfahrzeugs eingeschränkt. Die Kfz-Besteuerung führe daher zu einer unrechtmäßigen Ungleichbehandlung. Der BFH teilte diese Sichtweise nicht.

– jh –