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FG Münster 07.03.2019 8 K 1903/18 Kg, NWB 1/2020 S. 12

Einkommensteuer | Berufsbegleitendes Fachhochschulstudium als einheitliche mehraktige Berufsausbildung

Das entschieden, dass die Ausbildung zum Versicherungskaufmann und das sich anschließende berufsbegleitende Fachhochschulstudium Betriebswirtschaft eine einheitliche mehraktige Berufsausbildung darstellen.

Anmerkung:

Der am geborene Sohn des Klägers absolvierte nach dem Abitur von August 2011 bis Juni 2014 eine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen. Nach dem Ausbildungsabschluss beschäftigte der Ausbildungsbetrieb ihn im Rahmen einer Vollzeittätigkeit (38 Stunden/Woche) weiter. Vom bis zum absolvierte er ein berufsbegleitendes Studium Betriebswirtschaft. Die Familienkasse lehnte den Antrag auf Gewährung von Kindergeld mit der Begründung ab, es handele sich vorliegend um eine Weiterbildungsmaßnahme und nicht...