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BVerwG 27.11.2019 9 C 6/18, NWB 1/2020 S. 17

Abgabensatzung | Keine Übergangsfrist bei Rechtswidrigkeit

Wird eine kommunale Abgabensatzung im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden.

Anmerkung:

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) betreffen die niedersächsische Gemeinde Lindwedel sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog und Timmendorfer Strand. Diese Gemeinden erheben Zweitwohnungsteuern, jeweils bemessen anhand der mit dem Verbraucherindex hochgerechneten Jahresrohmiete nach den Wertverhältnissen im Jahr 1964. Dieser Maßstab lehnt sich an die bisherige [i]Zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen Beuscher, NWB 27/2018 S. 1973 Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer an. Der Streit vor dem BVerwG konzentrierte sich im Wesentlichen darauf, ob die Gemeinden die Fortgeltung ihrer fehlerhaften S...