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NWB Nr. 2 vom

Der Betreuungsunterhalt der nicht verheirateten Mutter in der Praxis

Dr. Wolfram Viefhues

Nichteheliche Lebenspartner sind einander grds. nicht unterhaltspflichtig. Ein Anspruch auf Unterhalt ergibt sich allerdings, wenn aus der Beziehung ein Kind hervorgeht (§ 1615l BGB).

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Zeitraum der Unterhaltspflicht

[i]Grds. Dauer der MutterschutzfristDie Mutter des Kindes hat gegenüber dem Vater des Kindes Anspruch auf Unterhalt für die Dauer der allgemeinen Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Weiter kann sie Unterhalt für den Zeitraum der Schwangerschaft oder von Komplikationen verlangen, wenn und soweit sie einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist.

[i]Betreuungsunterhalt nach der GeburtZudem erhält die keiner Erwerbstätigkeit nachgehende und das Kind betreuende Mutter nach der Geburt des Kindes Betreuungsunterhalt, soweit von ihr wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dieser Anspruch besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Damit trifft die betreuende Mutter in diesem Zeitraum ohne Einschränkung keine Erwerbsobliegenheit, so dass sie auch eine ausgeü...