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BFH 27.03.2019 V R 11/19 (V R 35/15), NWB 2/2020 S. 74

Umsatzsteuer | Zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung erfordert, dass der Eintritt des Steuertatbestands zum Zeitpunkt der Anzahlung „sicher“ ist. (2) Das ist der Fall, wenn dem (potentiellen) Erwerber im Zeitpunkt der Anzahlung alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands bereits bekannt sind. (3) Ausreichend ist, dass es anhand objektiver Umstände als nicht erwiesen gilt, dass der Anzahlende wusste oder hätte wissen müssen, dass die Bewirkung der Lieferung [i]Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen, NWB VAAAE-51939 oder Erbringung der Dienstleistung ungewiss ist. (4) Hingegen ist der Vorsteuerabzug nicht davon abhängig, dass der Leistende im Zeitpunkt der Anzahlung objektiv die Leistung erbringen kann oder erbringen will.

Einordnung:

Die Entscheidung ist inhaltsg...