Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 17.12.2019 IV C 6 - S 2176/19/10001 :001, NWB 2/2020 S. 75

Bilanzierung | Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG

Das BMF hat sich mit Schreiben v.  zur Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für Versorgungszusagen, die im Jahr des Übergangs auf neue Rechnungsgrundlagen erteilt werden, geäußert.

Anmerkung:

Mit Beschluss v. S. 76 - XI R 34/16 (NWB RAAAH-11877) hat der BFH entschieden, dass Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für im Jahr der Veröffentlichung neuer Rechnungsgrundlagen vereinbarte Versorgungszusagen nicht nach § 6a Abs. 4 Satz 2 EStG zu verteilen sind. Das BMF schließt sich der Rechtsauffassung des BFH an und verfügt, dass die Grundsätze des Beschlusses über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden sind; Rz. 5 des (BStBl 2018 I S. 1107) wird daher neu gefasst.