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FG Schleswig-Holstein 12.08.2019 3 K 55/18, NWB 2/2020 S. 76

Grunderwerbsteuer | Qualifizierung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims als Gebäude

Ein auf einer Mietparzelle auf einem Campingplatz stehendes Mobilheim kann bei einer festen Verankerung auf dem Grundstück und einer beabsichtigten Dauernutzung zu Ferienzwecken steuerlich als Gebäude zu qualifizieren sein. Dies gilt gemäß Urteil des Schleswig-Holsteinischen auch dann, wenn das Mobilheim nach wie vor auf einem Fahrgestell ohne Straßenzulassung steht, die Nutzungsfunktion des Fahrgestells wegen der Verankerung des Mobilheims auf dem Grundstück jedoch faktisch aufgehoben ist.