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FG Münster 31.10.2019 1 K 3448/17 E, NWB 2/2020 S. 76

Außensteuerrecht | Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht des Steuerpflichtigen

Das Ausscheiden des Steuerpflichtigen aus der unbeschränkten Steuerpflicht führt gem. § 6 Abs. 1 AStG dazu, dass auch ohne Veräußerung die stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen aufgedeckt werden und ein Veräußerungsgewinn gem. § 17 Abs. 1 EStG zu versteuern ist. Diese sog. Wegzugsbesteuerung kann gem. § 6 Abs. 3 AStG nachträglich entfallen. Hierfür ist neben der (objektiven) Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach dem auch erforderlich, dass glaubhaft gemacht wird, dass bereits bei Wegzug (subjektiv) der Wille zur Rückkehr bestand.