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NWB Nr. 3 vom

Nutzungsersatz aus der Rückabwicklung von Darlehen als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Dr. Johannes Urban

Die Rückabwicklung von Darlehensverträgen nach Rücktrittsrecht (§§ 346 ff. BGB) begründet u. a. einen Anspruch des Darlehensnehmers auf Nutzungsersatz für vom Darlehensgeber vereinnahmte Zins- und Tilgungsleistungen. Nach mehreren Urteilen des BGH hat nun erstmals der BFH zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen dieser Nutzungsersatz zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen führt (; Az. beim BFH: VIII R 30/19).

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Zivilrechtliche Ausgangslage

[i] FG Köln, Urteil v. 14.8.2019 - 14 K 719/19, NWB FAAAH-39052 Das Verfahren betrifft ein Verbraucherdarlehen für eine private Wohnimmobilie. Die zugrunde liegende Rechtslage ist zwar inzwischen für Neuverträge weitgehend überholt, gilt aber weiter für Altverträge. Bei Anwendung des Rücktrittsrechts wird das Vertragsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Neben der Rückgewähr der empfangenen Leistungen (§ 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB) ist auch „Nutzungsersatz“ zu leisten. Als solcher werden sowohl die Herausgabe der Nutzungen nach § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB als auch der Wertersatz für gezogene Nu...