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NWB Nr. 3 vom

Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Dr. Matthias Gehm

Das BMF hat nach Abstimmung mit der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Regelung des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG sein Schreiben v.  (BStBl 2016 I S. 1451) mit Schreiben v.  (BStBl 2019 I S. 1140) präzisiert und die Anforderungen für die Verneinung der Unternehmereigenschaft insofern erhöht, als eine gesonderte Prüfung möglicher Wettbewerbsverzerrungen auch hier stets zu erfolgen hat. Das Schreiben gilt für alle noch offenen Fälle.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Keine größeren Wettbewerbsverzerrungen als unionsrechtliche Vorgabe

[i]Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL zwingendes UnionsrechtInsgesamt ist § 2b UStG eng auszulegen. Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL ist auch bei § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG (Beistandsleistungen) stets zu prüfen, ob eine größere Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die seiner Anwendung entgegensteht.

[i]„Größere Wettbewerbsverzerrungen“ ist autonomer unionsrechtlicher BegriffDer unionsrechtliche Begriff der größeren Wettbewerbsverzerrung in Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL ist dabei autonom zu verstehen, sodass eine eigenständige gesetzliche Definition durch die einzelnen Mitgliedstaaten untersagt ist. Um den Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht zu gefährden, liegt eine solche nur bei unbedeutenden Wettbewerbsverzerrungen nicht vor ( „Isle of Wight Council“, NWB YAAAC-92172).

[i]Kann entsprechendes Leistungspaket von privatem Unternehmer erbracht werden?Für das Wettbewerbsverhältnis ist es von zent...