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BFH 19.06.2019 I R 32/17, NWB 3/2020 S. 142

Außensteuerrecht | Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die fehlende Darlehensbesicherung gehört grds. zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i. S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MA (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA USA 1989 und Art. 5 DBA Frankreich 1959, Bestätigung des Senatsurteils v.  - I R 73/16, BStBl 2019 II S. 394). Für eine am Bilanzgewinn orientierte Darlehensverzinsung gilt nichts anderes. (2) Die Ausreichung unbesicherter Darlehen durch fremde Dritte an die Konzernobergesellschaft ist nicht geeignet, die Würdigung des einer (Tochter-)Gesellschaft eingeräumten Darlehens am Maßstab einer fremdüblichen Kreditgewährung zu ersetzen. (3) Art. 9 Abs. 1 OECD-MA (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA USA 1989 und Art. 5 DBA Frankreich 1959) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabsch...BStBl 2019 II S. 394BStBl 2019 II S. 394