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FG Münster  v. - 15 K 1814/16 U EFG 2020 S. 73 Nr. 2

Gesetze: AO § 367 Abs 2 Satz 3; AO § 164 Abs 2

Verfahren

Änderbarkeit einer Umsatzsteuerfestsetzung

Leitsatz

Die Finanzbehörde hat, solange sie dem Begehren des Stpfl. nicht umfassend stattgibt, auch nach Änderung des Bescheids, gegen den Einspruch eingelegt wurde, über den (ursprünglichen) Einspruch zu entscheiden. Denn ein Einspruch erledigt sich nicht dadurch, dass Änderungsbescheide erlassen werden, die dem Begehren des Stpfl. nicht in vollem Umfang stattgeben. Die streitgegenständlichen Umsatzsteuerbescheide haben dem Begehren des Stpfl. nach Steuerfreistellung der Erstattungsleistungen nicht entsprochen, so dass hierdurch keine Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Abhilfe eintreten konnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AO-StB 2020 S. 178 Nr. 6
EFG 2020 S. 73 Nr. 2
UAAAH-40174

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