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BAG 22.10.2019 3 AZN 934/19, NWB 4/2020 S. 227

bAV | Eigenbeiträge des Arbeitnehmers bei alternativem Durchführungsweg

Lässt sich der ursprünglich zugesagte Durchführungsweg zur betrieblichen Altersversorgung des Arbeitnehmers nicht umsetzen, bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen wertgleichen Versorgungsanspruch zu verschaffen, kann dann aber vom Arbeitnehmer auch dessen ursprünglich zu leistenden Eigenanteil verlangen.

Anmerkung:

Der Senat knüpft an eine Entscheidung aus dem Jahr 1975 (, DB 1975 S. 1755) an und sieht keine Veranlassung, hiervon abzuweichen und die Revision zuzulassen.