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BGH 05.07.2019 V ZR 278/17, NWB 4/2020 S. 227

WEG | Höhe und Ausgestaltung der Verwaltervergütung

Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht die Verwaltervergütung nach Höhe und Ausgestaltung, wenn sie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt. Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat grds. die Wahl, ob er der Gemeinschaft einen Vertrag mit einer Pauschalvergütung anbietet oder einen Vertrag mit einer in Teilentgelte aufgespaltenen Vergütung.

Anmerkung:

Eine über den üblichen Sätzen liegende Verwaltervergütung muss auf Sachgründen beruhen, deren Gewicht den Umfang der Überschreitung rechtfertigt, [i]Zur Änderung des WEG-Rechts Hofele, NWB 44/2019 S. 3227 und sie erfordert eine klare und transparente Abgrenzung derjenigen Aufgaben, die von einer vorgesehenen Grundvergütung erfasst sein sollen, von denen, die gesondert zu vergüten sind. Ferner muss bei den Aufgaben, die in jeder WEG laufend anfallen,...