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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 2 vom Seite 2

Anwendung der 44 €-Freigrenze

Neuerungen und Altbekanntes

Leonard Dorn

In Zeiten des Fachkräftemangels kommt der Entlohnung der Mitarbeiter eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere sind für die meisten Arbeitgeber Gutscheine und Sachbezüge im Rahmen der 44 €-Freigrenze interessant. Hier kann der Arbeitgeber unbürokratisch seinen Arbeitnehmern Vorteile zuwenden, die nicht besteuert werden.

Seit dem ist diese einfache Form der Nettoentlohnung in Gefahr. Der Gesetzgeber schränkt die 44 €-Freigrenze mit einer Neuregelung stark ein.

In diesem Beitrag wird daher sowohl die Grundsystematik der 44 €-Freigrenze näher erläutert als auch ein Blick auf die neue einschränkende Gesetzeslage geworfen.

I. Allgemeines

Die 44 €-Freigrenze ist in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG geregelt:

„Sachbezüge, die nach Satz 1 zu bewerten sind, bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht übersteigen; die nach Absatz 1 Satz 3 nicht zu den Einnahmen in Geld gehörenden Gutscheine und Geldkarten bleiben nur dann außer Ansatz, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.“

Folgende Merkmale müssen daher gegeben sein:

  • Sachbezug,

  • zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt und

  • d...

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