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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 15 | Kindergeld: Anrechnung der polnischen Familienleistung 500+

Die 500+ genannten Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung sind nach einer wichtigen Grundsatzentscheidung des BFH auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. Die Mitteilung der ausländischen Behörde hat dabei Bindungswirkung für die Familienkasse. Erfolgt diese erst nach der Kindergeldfestsetzung, stellt dies eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse dar. Die Familienkasse ist dann berechtigt, den Bescheid zu ändern.

Der Bundesfinanzhof hat eine für das Kindergeldrecht bedeutsame Grundsatzfrage entschieden – zum Nachteil polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland. Die „500 plus” genannten Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung sind demnach auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen.

Der III. Senat des BFH hat zudem seine Entscheidung aus 2017 bekräftigt, wonach die Mitteilung einer ausländischen Behörde über die Gewährung einer Familienleistung für die Familienkasse bindend ist. Erfolgt diese erst nach der Kindergeldfestsetzung, stellt dies eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse dar. Die Familienk...