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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 22 | Investitionsabzugsbetrag: Hinzurechnung erhöht nicht das Kapitalkonto des Kommanditisten

Die Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 EStG im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts erhöht nach einem aktuellen Urteil des FG Münster nicht das Kapitalkonto des Kommanditisten. Außerbilanzielle Korrekturen beeinflussen demnach nicht das Kapitalkonto, weil es sich nicht um handels- oder steuerrechtliche Bilanzpositionen handelt.

Für die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft ist eine Entscheidung des FG Münster interessant. Die Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts erhöht danach nicht das Kapitalkonto des Kommanditisten.

Der alleinige Kommanditist einer KG hatte für die künftige Anschaffung eines Wirtschaftsguts einen Investitionsabzugsbetrag gebildet. Im Folgejahr schaffte er dieses tatsächlich auch an. Er rechnete daher den Abzugsbetrag außerhalb der Bilanz gewinnerhöhend hinzu. Der sich danach ergebende Verlust der KG entfiel in vollem Umfang auf den Kommanditisten. Das Finanzamt stellte sich auf den Standpunkt, der Verlust sei nicht ausgleichsfähig. Der Hinzurechnungsbetrag erhöhe nicht das Kapit...