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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 03-04 | Buchführung: Chance zu einer grundlegenden Überarbeitung der GoBD wurde nicht genutzt

Das BMF hat die ‘Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff‘ (GoBD) aus dem Jahre 2014 aktualisiert. Die neuen GoBD gelten für Zeiträume ab 2020. Sie dürfen aber auch schon für frühere Besteuerungszeiträume angewendet werden. Die Neufassung bringt einige Erleichterungen und mehr Klarheit für die Unternehmen. Es wurden jedoch längst nicht alle Wünsche aus der Wirtschaft erfüllt.

Sie haben es sicherlich mitbekommen: Das Bundesfinanzministerium hat die GoBD aus dem Jahre 2014 aktualisiert – die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff . Die neuen GoBD gelten für Zeiträume ab 2020. Sie dürfen aber auch schon für frühere Besteuerungszeiträume angewendet werden.

In einem zweiten Anlauf hat es das BMF dann doch geschafft, die neuen GoBD mit den Ländern abzustimmen. Im letzten Sommer war ja eine neue Fassung auf der Website des Ministeriums veröffentlicht und dann aber kurze Zeit später überraschenderweise wieder gelöscht worden. Es gebe noch Abstim...