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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 11 | Spekulationssteuer: Vermietung vor Verkauf eines Eigenheims kann unschädlich sein

Ein Spekulationsgewinn ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG u.a. nicht zu versteuern, wenn eine Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Nach einem aktuellen Urteil des BFH genügt dabei ein zusammenhängender Zeitraum der Eigennutzung, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt. Eine Vermietung kurz vor dem Verkauf kann also ebenso unschädlich sein wie der Leerstand einer Immobilie.

In unserer Juni-Ausgabe 2019 hatten wir Sie über ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG Baden-Württemberg informiert – zur Versteuerung eines Spekulationsgewinns beim Verkauf einer privaten Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung. – Dazu sind wir Ihnen noch die Information schuldig, dass der Bundesfinanzhof die erfreuliche Sichtweise der Stuttgarter Richter bestätigt hat.

Bei der Veräußerung einer Immobilie, die während der gesamten Zeit ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, ist bekanntlich kein Spekulationsgewinn zu versteuern. Gleiches gilt aber auch, wenn eine Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde.

Das FG Baden-Württemberg hatte ent...