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FG Münster 20.08.2019 12 K 2903/15 G, F, NWB 5/2020 S. 290

Bilanzierung | Bildung einer Rückstellung für Steuernachforderungen aus einer Außenprüfung

Eine Rückstellung für Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung, denen keine Steuerhinterziehung zugrunde liegt, ist laut nicht bereits im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung, sondern erst im Jahr der „Aufdeckung“ zu bilden.