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FG Münster 19.09.2019 5 K 371/19 E, NWB 5/2020 S. 290

Einkommensteuer | Steuersatz auf Rentennachzahlung über zwei Veranlagungszeiträume

Das entschieden, dass eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume bezieht, nicht mit der Fünftelregelung ermäßigt besteuert wird, wenn sich die Vergütung auf einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten erstreckt.

Anmerkung:

Der Kläger hatte nach der Beendigung seines Angestelltenverhältnisses im Jahr 2017 zunächst Arbeitslosengeld, Krankengeld und Übergangsgeld erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bewilligte im Streitjahr 2018 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und zahlte diese ab dem S. 291 [i]Vanheiden, Außerordentliche Einkünfte, infoCenter, NWB IAAAB-04770 laufend an den Kläger aus. Für den Zeitraum v.  bis ergab sich eine Rentennachzahlung in Höhe von rund 14.000 €, die jedoch fast in vollem Umfang mit Erstattungsansprüchen der Agentur für Arbeit und der ...