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LSG Baden-Württemberg 13.12.2019 L 4 R 2333/17, NWB 6/2020 S. 385

Sozialversicherung | Status eines Fahrers mit eigenem Lkw

Ist ein Lkw-Fahrer mit eigenem Lkw in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers (Speditionsunternehmen) eingegliedert und trifft ihn kein wesentliches Unternehmerrisiko, ist von dem Bestehen einer abhängigen Beschäftigung auszugehen.

Anmerkung:

Während die Spedition dargestellt hatte, der Fahrer sei auf der Grundlage eines sog. Unternehmensvertrags flexibel und ohne Tourenplan im Rahmen von Einzelaufträgen eingesetzt worden und es habe ihm dabei freigestanden, die erteilten Einzelaufträge anzunehmen oder abzulehnen, [i]Zum Status des Arztpraxisvertreters Kastenbauer, NWB 18/2019 S. 1309sprachen nach Ansicht des Senats zentrale Indizien für die Eingliederung des Fahrers in die betriebliche Organisation und damit für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. So hatte er sich u. a. morgens in der Niederlassung der Spedition einzufi...