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OLG Köln 23.05.2019 24 U 124/18, NWB 6/2020 S. 385

Anwalt | Pflicht zum Abraten aussichtsloser Prozessführung

Sobald ein Rechtsanwalt erkennen muss, dass sein Mandant den angestrebten weiteren Prozess sicher oder in hohem Maße wahrscheinlich verlieren wird, hat er jenen nachdrücklich darauf hinzuweisen und dem Mandanten von einer Klage oder einem Rechtsmittel abzuraten.

Anmerkung:

Nachdem durch die Entscheidung des , NWB OAAAF-67642) sicher feststand, dass die von den Versicherungsnehmern verfolgte gerichtliche Inanspruchnahme der verklagten GmbH keine Aussicht auf Erfolg hatte, sondern die geltend gemachten Ansprüche verjährt waren, hätte der beklagte Anwalt den zahlreichen Mandanten von der Einlegung weiterer Rechtsmittel gegen die ergangenen klageabweisenden Urteile und zurückgewiesenen Berufungen abraten müssen, wobei er diese Aufklärung über das Prozessrisiko nach...